Organisation

Der Beobachterrat

Der Beobachterrat entscheidet über:

  • die verschiedenen Berichte und Vorschläge der Beobachtungsstelle
  • die Bereiche und Ausrichtungen des mehrjährigen Arbeitsprogramms der Beobachtungsstelle
  • die Budgetvorschläge der Beobachtungsstelle
  • die Anfragen der Beobachtungsstelle nach personellen oder technischen Ressourcen

Der Beobachterrat gibt seine Stellungnahme zu allen Angelegenheiten ab, die in den Zuständigkeitsbereich der Beobachtungsstelle fallen und die der Minister ihm vorlegt oder zu denen er sich selbst äußert.

Die Leitung der Nationalen Beobachtungsstelle für Gesundheit wird durch einen Beobachterrat sichergestellt, der sich aus den folgenden Mitgliedern zusammensetzt (ein Vollmitglied und ein stellvertretendes Mitglied für jeden Fachbereich):

  • ein Experte mit epidemiologischen Kenntnissen
  • ein Experte mit Kenntnissen im Bereich der öffentlichen Gesundheit
  • ein Experte mit Kenntnissen im Bereich der Analyse von Gesundheitssystemen
  • ein Experte mit Kenntnissen in der Registerführung
  • ein Experte mit Fachkenntnissen in Studien zur Bevölkerungsgesundheit
  • ein Experte mit Fachkenntnissen in der Gesundheitsstatistik oder ein Biostatistiker
  • ein Experte mit gesundheitsökonomischen Kenntnissen
  • ein Experte mit demografischen Kenntnissen
  • ein Experte mit Fachwissen über patientenbezogene Ergebnismessungen

 

Der Präsident der Beobachtungsstelle

Der Präsident der Beobachtungsstelle wird durch großherzoglichen Erlass auf Vorschlag des Ministers aus dem Kreis der Beobachter ernannt. Er ist für das Funktionieren der Beobachtungsstelle verantwortlich und ist der hierarchische Leiter des Personals.

 

Das Team

Die Nationale Beobachtungsstelle für Gesundheit wird sich aus einem multidisziplinären Team von etwa zehn Personen zusammensetzen.

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